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   BayObLG, 31.08.1993 - 1Z RE-Miet 2/93   

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https://dejure.org/1993,2425
BayObLG, 31.08.1993 - 1Z RE-Miet 2/93 (https://dejure.org/1993,2425)
BayObLG, Entscheidung vom 31.08.1993 - 1Z RE-Miet 2/93 (https://dejure.org/1993,2425)
BayObLG, Entscheidung vom 31. August 1993 - 1Z RE-Miet 2/93 (https://dejure.org/1993,2425)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kündigung eines Mietverhältnisses zwecks Neubaus, wenn noch keine baurechtliche Genehmigung für einen Neubau vorliegt

  • rechtsportal.de

    Kündigung eines Mietverhältnisses zwecks Neubaus, wenn noch keine baurechtliche Genehmigung für einen Neubau vorliegt

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Verwertungskündigung und Baugenehmigung (IBR 1994, 308)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1994, 78
  • MDR 1993, 1200
  • BB 1994, 29 (Ls.)
  • BayObLGZ 1993, 304
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (12)

  • BayObLG, 02.03.1982 - Allg. Reg. 115/81
    Auszug aus BayObLG, 31.08.1993 - REMiet 2/93
    Auch dort genügt es nach herrschender Meinung, wenn das Erlangungsinteresse für den Zeitpunkt der Beendigung des Mietverhältnisses gegeben ist, also die die Grundlage des Erlangungsinteresses bildenden Umstände im Zeitpunkt der Beendigung des Mietverhältnisses mit einiger Sicherheit vorliegen werden (BayObLGZ 1982, 135, 139; Bub/Treier/Grapentin, Handbuch der Geschäfts und Wohnraummiete, Rdn. IV 74; Franke, aaO., § 564 b BGB Anm. 15; vgl. auch v. Stebut, NJW 1985, 289, 293).

    Ob eine solche Erwartung gerechtfertigt ist, ist Tatfrage und kann nur anhand der konkreten Umstände des Einzelfalles entschieden werden (vgl. auch BayObLGZ 1982, 135, 139 für die Eigenbedarfskündigung).

  • BayObLG, 14.07.1981 - Allg. Reg. 32/81
    Auszug aus BayObLG, 31.08.1993 - REMiet 2/93
    Denn der Vermieter ist, sofern man die Begründungspflicht nicht ohnehin auf diejenigen Angaben beschränkt, die zur Identifizierung des Kündigungsgrundes und zur Abgrenzung gegenüber anderen Kündigungsgründen erforderlich sind (vgl. BayObLGZ 1981, 232, 240), allenfalls zur Angabe solcher ergänzender Umstände verpflichtet, die für die Wirksamkeit der Kündigung und damit für die Einschätzung des Mieters über deren Berechtigung von Bedeutung sein können (vgl. auch BVerfG, WuM 1992, 178 ).
  • BVerfG, 28.01.1992 - 1 BvR 1319/91

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Abweisung einer auf Eigenbedarf

    Auszug aus BayObLG, 31.08.1993 - REMiet 2/93
    Denn der Vermieter ist, sofern man die Begründungspflicht nicht ohnehin auf diejenigen Angaben beschränkt, die zur Identifizierung des Kündigungsgrundes und zur Abgrenzung gegenüber anderen Kündigungsgründen erforderlich sind (vgl. BayObLGZ 1981, 232, 240), allenfalls zur Angabe solcher ergänzender Umstände verpflichtet, die für die Wirksamkeit der Kündigung und damit für die Einschätzung des Mieters über deren Berechtigung von Bedeutung sein können (vgl. auch BVerfG, WuM 1992, 178 ).
  • BVerwG, 12.03.1982 - 8 C 23.80

    Auflage - Ermessensentscheidung - Anfechtung - Wohnraum - Zweckentfremdung

    Auszug aus BayObLG, 31.08.1993 - REMiet 2/93
    Dies ergibt sich schon daraus, daß der Kläger die Genehmigung nach Art. 6 § 1 MVerbG jedenfalls hier nachträglich beantragen kann, wobei angesichts der geplanten Errichtung neuen Wohnraums in größerem Umfang die Erteilung der Genehmigung nicht unwahrscheinlich ist (vgl. BVerwG, NJW 1982, 2269, 2270).
  • OLG Karlsruhe, 22.04.1993 - 11 U 60/92

    Räumung; Prozeß; Tod; Vermieter; Klageabweisung; Eigenbedarf

    Auszug aus BayObLG, 31.08.1993 - REMiet 2/93
    b) Nach soweit ersichtlich einhelliger Meinung ist die auf ein berechtigtes Interesse nach § 564 b BGB gestützte Kündigung grundsätzlich nur wirksam, wenn die für das berechtigte Interesse maßgebenden Voraussetzungen (jedenfalls auch) im Zeitpunkt des Zugangs der Kündigungserklärung gegeben sind (vgl. OLG Karlsruhe, ZMR 1993, 335 , Palandt/Putzo, § 564 b BGB Rdn. 23, Schmidt-Futterer/Blank, Rdn. B 38 und B 714, jeweils m.w.Nachw.).
  • BayObLG, 12.10.1989 - REMiet 1/89

    Kann der Mieter bei einem nachträglichen Zeitmietvertrag Fortsetzung des

    Auszug aus BayObLG, 31.08.1993 - REMiet 2/93
    Der Senat faßt die Fragen ohne Veränderung ihres rechtlichen Kerns (vgl. BayObLGZ 1989, 406, 409) neu und beantwortet sie so, wie der Entscheidungssatz lautet.
  • BayObLG, 25.09.1991 - REMiet 3/91

    Begründung eines Mieterhöhungsverlangens mit Verweis auf vergleichbare Wohnungen

    Auszug aus BayObLG, 31.08.1993 - REMiet 2/93
    Die Vorlage, über die das Bayerische Oberste Landesgericht zu entscheiden hat (vgl. BayObLGZ 1991, 348, 350), ist statthaft (§ 541 Abs. 1 Satz 1 ZPO , vgl. BayObLGZ 1989, 319, 321).
  • BayObLG, 13.04.1993 - REMiet 3/93

    Darlegung der Entscheidungserheblichkeit der vorgelegten Rechtsfrage

    Auszug aus BayObLG, 31.08.1993 - REMiet 2/93
    aa) Bei der Prüfung der Entscheidungserheblichkeit ist grundsätzlich von der im Vorlagebeschluß vertretenen Rechtsauffassung und der dort zugrunde gelegten Tatsachenfeststellung und -würdigung auszugehen, es sei denn, sie wären unhaltbar (BayObLGZ 1993, 160, 161 und ständige Rechtsprechung des Senats).
  • BayObLG, 26.07.1989 - REMiet 5/88
    Auszug aus BayObLG, 31.08.1993 - REMiet 2/93
    Die Vorlage, über die das Bayerische Oberste Landesgericht zu entscheiden hat (vgl. BayObLGZ 1991, 348, 350), ist statthaft (§ 541 Abs. 1 Satz 1 ZPO , vgl. BayObLGZ 1989, 319, 321).
  • AG Düsseldorf, 21.04.1989 - 44 C 764/88

    Kündigung eines Mietverhältnisses gemäß § 564 Abs. 2 Nr. 3 BGB; Substantiierter

    Auszug aus BayObLG, 31.08.1993 - REMiet 2/93
    Die Fragen, ob bei einer solchen Verwertungskündigung die für das geplante Vorhaben erforderlichen öffentlich-rechtlichen Genehmigungen bereits bei Zugang der Kündigung vorliegen müssen und ob sie im Kündigungsschreiben zu erwähnen sind, werden zwar in Rechtsprechung und Literatur vorwiegend für die Zweckentfremdungsgenehmigung nach Art. 6 § 1 MVerbG erörtert (vgl. dazu bejahend OLG Hamburg RES § 564 b BGB Nr. 6 sowie Franke in Fischer-Dieskau/Pergande/Schwender, Wohnungsbaurecht, § 564 b Anm. 27 m.w.Nachw.), stellen sich aber auch für die Abbruchgenehmigung (vgl. zum Vorliegen der Genehmigung z.B. bejahend Beuermann, ZMR 1979, 97, 98; Schmidt-Futterer/Blank, WohnraumschutzG, 6. Aufl., Rdn. B 713, Sternel, Mietrecht aktuell, 2. Aufl., Rdn. 487, wohl auch AG Düsseldorf, WuM 1991, 168; verneinend LG Itzehoe, WuM 1983, 143, Emmerich/Sonnenschein, Miete, 6. Aufl., § 564 b BGB Rdn. 60 und für einen Sonderfall auch LG Bochum, WuM 1989, 242; unklar LG Berlin, ZMR 1991, 346; zur Erwähnung im Kündigungsschreiben bejahend Sternel, Mietrecht, 3. Aufl., IV Rdn. 103 und SchmidtFutterer/Blank, Rdn. B 713, wohl auch Beuermann, aaO., S. 100) und die Baugenehmigung (vgl. dazu verneinend, allerdings für den Fall einer Eigenbedarfskündigung, OLG Frankfurt/M., WuM 1992, 421 ; unklar Sternel, Mietrecht, aaO., der pauschal das Vorliegen öffentlich-rechtlicher Genehmigungen verlangt).
  • LG Itzehoe, 12.10.1982 - 1 S 306/81
  • LG Bochum, 13.12.1988 - 11 S 227/88
  • AG München, 18.11.2013 - 463 C 9569/13

    Wohnraumkündigung ohne Zweckentfremdungsgenehmigung

    Die Erwägungen des OLG Frankfurt, a.a.O., und des BayObLG (RES vom 23.08.1993, NJW-RR 94, S. 78) zu Bau- und Abrissgenehmigungen sind daher nicht auf die Zweckentfremdungsgenehmigung übertragbar.
  • LG Berlin, 08.05.2018 - 63 S 139/17

    Wohnraummiete: Wirksamkeit einer Verwertungskündigung bei möglicher

    Des Weiteren kann unterstellt werden, dass die Beifügung der Baugenehmigung und der Abrissgenehmigung zur formellen Wirksamkeit der Kündigung nicht erforderlich ist (vgl. Staudinger/Rolfs (2018) BGB § 573, Rn. 156; LG Bochum WuM 1989, 242; LG München I WuM 1992, 612; AG Hamburg-St Georg 23.12.2014 - 920 C 171/14, ZMR 2015, 385; OLG Frankfurt NJW 1992, 2300; Bamberger/Roth/Hannappel Rn 84; BayObLG, BayObLGZ 1993, 304, 309 ff.; LG Itzehoe Wu 1983, 143; LG Berlin ZMR 2012, 15; Erman-Lützenkirchen, BGB, § 573 Rn. 40; Soergel-Heintzmann, BGB, § 573 Rn. 44; Fischer-Dieskau/Pergande/Schwender-Franke, Wohnungsbaurecht, Band 3, Oktober 2009, § 573 Anm. 27/2, 8 und 10; Bub/Treier-Grapentin, Handbuch der Geschäfts- und Wohnraummiete, Rn. IV 80; Kossmann, Handbuch der Wohnraummiete, § 118 Rn. 10; a.A. LG Berlin, Urteil vom 01. Februar 1991 - 64 S 257/90 -, ZMR 1991, 346; Kinne, ZMR 2001, 511, 521, jeweils für das Vorliegen der Abrissgenehmigung; AG Düsseldorf WuM 1991, 168; Kossmann/Meyer-Abich § 118 Rn 11; Prütting ua/Riecke Rn 42; offen lassend BGHZ 179, 289, 293 = NJW 2009, 1200), auch wenn dies teilweise abweichend beurteilt wird, wenn der Wohnraum - wie hier - einem Zweckentfremdungsverbot unterliegt (LG Düsseldorf DWW 1993, 103; LG München II WuM 1997, 115).
  • AG München, 15.05.2020 - 473 C 4290/19

    Vorliegen einer Zweckentfremdungsgenehmigung bei mietvertraglicher

    Im Anschluss an diese Entscheidung und an einen vom Kläger zitierten Rechtsentscheid des BayOLG vom 31.08.1993 - REMiet 2/93 (NJW-RR 1994, 78ff.), der sich allerdings mit der Baugenehmigung und nur mittelbar mit der Zweckentfremdungsgenehmigung befasst, ist der Kläger der Auffassung, dass es nicht darauf ankomme, ob die formalen Voraussetzungen für den Beginn der Arbeiten (Abbruch und Neubau) bereits im Zeitpunkt des Zugangs der Kündigungserklärung vorlägen, sondern darauf, ob im Zeitpunkt des Zugangs der Kündigungserklärung mit einiger Sicherheit festgestellt werden könne, dass der Vermieter die beabsichtigte Verwertung im Zeitpunkt der Beendigung des Mietverhältnisses durch die Kündigung alsbald verwirklichen könne und auch verwirklichen wolle.
  • AG Köln, 27.02.2018 - 201 C 202/17

    Ohne Zweckentfremdungsgenehmigung keine Verwertungskündigung!

    Die Gegenansicht (LG Mannheim v. 16.01.2004,aaO) überzeug nicht, denn anders als eine Baugenehmigung oder eine Abrissgenehmigung, welche lediglich feststellen ob das Bauvorhaben den öffentlich-rechtlichen Normen entspricht und somit nach herrschender Meinung nicht im Zeitpunkt der Kündigung vorliegen müssen (vgl. LG Bonn v. 17.10.2013 - 6 S 33/13, ZMR 2014, 284, 285; OLG Frankfurt v. 25.06.1992 - 20 REMiet 7/91, WuM 1992, 421; BayObLG v. 31.08.1993 - RE-Miet 2/93, WuM 1993, 660), hat die Zweckentfremdungsgenehmigung nach ihrer Zielsetzung mieterschützenden Charakter (so auch Schmidt-Futterer/Blank § 573 Rz. 153).
  • LG Bochum, 27.03.2007 - 9 S 26/06

    Streit um eine mietrechtliche Verwertungskündigung; Hinderung an einer

    Insbesondere der Abriss eines alten, unrentablen Gebäudes zum Zwecke eines Neubaus werden als angemessene Art der Verwertung angesehen, wenn eine solche Maßnahme dem Gebot wirtschaftlicher Vernunft entspricht (BGH a.a.O.; LG Mannheim NJW-RR 2004, 731; LG Bln NJW-RR 1997, 585; BayObLG (Rechtsentscheid zu § 564 b Abs. 2 Nr. 3 BGB a.F.) NJW-RR 1994, 78 = ZMR 1993, 560 = WuM 1993, 660; Blank in Schmidt-Futterer, MietR, 8. Aufl., § 573 Rn. 147; Staudinger/Rolfs, BGB, Neubearb.
  • AG Berlin-Charlottenburg, 23.06.1999 - 7 C 235/99

    Wirksamkeit einer Kündigung über Wohnraum zum Zwecke anderweitiger Vermietung;

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  • AG Hoyerswerda, 11.03.2003 - 1 C 845/02

    Rechtfertigung des Räumungsverlangens nach § 546 Abs. 1 Bürgerliches Gesetzbuch

    Diese Voraussetzungen können auch gegeben sein, wenn der Vermieter das Gebäude, in dem die vermietete Wohnung liegt, abreißt und durch einen Neubau ersetzen will (vgl. BayObLG, Rechtsentscheid in Mietsachen v. 31.08.1993, MDR 1993, 1200).
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